Ent- bzw. Belastungen der Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Plant der Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, seine Aussage (Pressemitteilung vom 26. März 2014), es würden 20 Millionen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler durch die Wirkung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) entlastet, dahin gehend zu relativieren, dass ohne ein Aufzehren von Reserven durch die gesetzlichen Krankenkassen im nächsten Jahr den Entlastungen Belastungen in gleicher Höhe gegenüberstehen, und wie begründet die Bundesregierung dies angesichts der Prognose des Schätzerkreises (dpa vom 15. Oktober 2014), wonach einer Entlastung durch Abschaffung des Sonderbeitrags in Höhe von 0,9 Prozent die Einführung eines neuen Zusatzbeitrags in durchschnittlich gleicher Höhe gegenübersteht? </p>