Energiewirtschaftsgesetz (G-SIG: 11001180)
Streichung des "Generalinspektors für Wasser und Energie" gem. § 1 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz; Ersatz durch eine Aufsichtsregelung zugunsten der Eigenverantwortung der Kommunen
Streichung des "Generalinspektors für Wasser und Energie" gem. § 1 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz; Ersatz durch eine Aufsichtsregelung zugunsten der Eigenverantwortung der Kommunen