Energiewirtschaftsgesetz (G-SIG: 10000753)
Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes und der rationellen und sparsamen Energieverwendung durch die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, größere FuE-Anstrengungen zur Einführung neuer Energietechnologien, rechtliche Grundlagen für Errichtung von Leitungen, insbesondere Freileitungen, Fernwärmeausbau und Fernwärmenutzung, Aufstellung örtlicher und regionaler Energieversorgungskonzepte, Einflußnahme der Gebietskörperschaften auf die Entscheidungen der Versorgungsunternehmen, Kontrolle und Begrenzung von Stromimporten, Berücksichtigung der Gemeinwohlkosten bei der Preisgestaltung, Änderung der tariflichen, vertraglichen und allgemeinen Geschäftsbedingungen