Energiewende weitertragen - Grünen Strom aus ersten EEG-Anlagen weiternutzen
Anschlussregelungen für die nach zwanzig Jahren aus der EEG-Vergütung ausscheidenden Solar-, Windkraft- und Bioenergieanlagen: standardmäßige kaufmännische Abnahme von Solarstrom durch die Netzbetreiber, vereinfachte Rahmenbedingungen für die Direktvermarktung kleinerer Photovoltaikanlagen, Zuschüsse für neue Zähler, Streichung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch, Repowering von Windrädern sowie Investitionszuschüsse für nicht repowerbare Anlagen, Neufestlegung der Ausschreibungsvolumina u. Gebotshöchstwerte für Biomasse-Anlagen, Anschlussfinanzierung für bestehende Biogas- u. Biogaseinspeiseanlagen