Energiewende durch Kohleausstiegsgesetz absichern
Feststellung des Scheiterns des EU-Emissionshandels und Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Ausstieg aus der Kohleverstromung (analog Atomausstiegsgesetz): keine neuen Kohlekraftwerke und Tagebaue, Kraftwerksstilllegungen bis 2040, Begrenzung und stetige Reduktion der Stromerzeugung ab 2015, Kriterien zur Festlegung sowie jährliche Reduktion der Reststrommengen bei Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Einspeisevorrang von Ökostrom; arbeitsmarkt-, wirtschafts- und sozialpolitische Begleitung