Energiekostenzuschuss für Empfänger von Arbeitslosengeld 1
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso erhalten die Empfänger von Arbeitslosengeld 1, die im Jahr 2022 keine für die Energiepreispauschale anspruchsberechtigenden Einkünfte erzielt haben, lediglich einen Energiekostenzuschuss von 100 Euro wohingegen Arbeitnehmer 300 Euro bekommen haben?