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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-70049

Energieeinsparungen in Bundesliegenschaften gemäß der EU-Energieeffizienzrichtlinie

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die auf dem Wege der Nutzung des Artikels 5 Absatz 6 der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) &minus; andere kosteneffiziente Maßnahmen einschließlich umfassender Renovierungen und Maßnahmen zur Änderung des Verhaltens der Gebäudenutzer an Stelle strikter Einhaltung von jährlichen Sanierungsquoten, um bis zum Jahr 2020 Energieeinsparungen zu erreichen &minus; in Bundesliegenschaften zu erreichenden Energieeinsparungen &quot;im Gesamtergebnis mindestens der Menge an Energieeinsparungen entsprechen, die bei der Vorgehensweise gemäß Artikel 5 Absatz 1 bis 5 der EU-Energieeffizienzrichtlinie erzielt würde (3 Prozent Sanierungsquote)&rdquo;, wie es die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5548 beschreibt, wenn es laut dieser Antwort &lsquo;für den Begriff Sanierungsquote&rsquo; keine einheitliche Definition [gibt], insbesondere hinsichtlich der Sanierungstiefe bzw. -qualität&rdquo;, und somit eine vergleichbare Quantifizierung der jeweiligen Energieeinsparung mangels fehlender einheitlicher Definition der Sanierungsquote scheitern dürfte, und arbeitet die Bundesregierung an einer entsprechenden einheitlichen Definition (bitte begründen)?