Energieeinsparung durch Abschaltung der nächtlichen Straßenbeleuchtung in ländlichen Kommunen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass Energie eingespart werden könnte, wenn in den deutschen Kommunen, die sich im ländlichen Raum befinden, die Straßenbeleuchtung einheitlich zwischen 2.00 Uhr und 5.00 Uhr bzw. zwischen 1.00 Uhr und 6.00 Uhr abgeschaltet wird, und gibt es Erkenntnisse, wie hoch diese Einsparung wäre?