Energieeffizienzgesetz unverzüglich vorlegen
Ziel der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieproduktivität und Reduzierung des Energieverbrauchs: Verpflichtungen für Energielieferanten und energieintensive Unternehmen, finanzielle Förderung durch einen Energiesparfonds, u. a. für energetische Gebäudesanierung und Austausch veralteter Geräte, Ausbau der Bundesstelle für Energieeffizienz, Schaffung dynamischer Effizienzstandards, Forschungsoffensive, energieeffiziente öffentliche Beschaffung