Energieeffizienzfestlegungen für Bundesgebäude
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, bei der umfassenden energetischen Sanierung der Liegenschaften des Bundes oder der Liegenschaften, die unter der Verwaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stehen, die gleichen zeitlichen und energetischen Anforderungen an die Sanierung zu stellen wie bei den Vorgaben, die für die energetischen Sanierung von Privatimmobilien geplant sind, und wenn nicht, warum gelten für die Gebäude des Staates andere Regelungen als für die Gebäude der Bürgerinnen und Bürger?