Energetisch umfassende Sanierung öffentlicher Wohnungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Haltung vertritt die Bundesregierung bezüglich des Beschlusses des Industrieausschusses des Europäischen Parlaments vom 28. November 2017 zur Änderung der Energieeffizienzrichtlinie mit dem Ziel – Medienberichten zufolge (www.welt.de, 7. Dezember 2017) –, "dass künftig jedes Jahr drei Prozent aller öffentlichen Wohnungen, hierzulande also auch die Bestände kommunaler Wohnungsgesellschaften, energetisch umfassend saniert werden sollen" und warum?<br /> <br /> Welche Schritte wird die Bundesregierung in dieser Sache wann ergreifen und mit welchem Ziel?