Ende des Listenverfahrens für afghanische Ortskräfte im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das mir bekannt gewordene Ende des Listenverfahrens für afghanische Ortskräfte im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit zum 9. September 2021, während die anderen Bundesministerien am Listenverfahren festhalten, und wie viele Gefährdungsanzeigen sind durch Ortskräfte im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit seit dem 1. Juli 2021 gestellt worden (bitte nach Listenverfahren, individuell gestellten Gefährdungsanzeigen, anhängig, zugesagten und abgelehnten Gefährdungsanzeigen auflisten)?