Empfehlungen für den Gesetzgeber im Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention; Beteiligung des Deutschen Bundestags an der Erstellung des Aktionsplans
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist beabsichtigt, im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch Empfehlungen für den Gesetzgeber auszusprechen?<br /> <br /> Wann und wie wird der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber in die Erstellung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einbezogen, und ist vorgesehen, die Anregung des Deutschen Bundestages in die Erstellung des Aktionsplans einfließen zu lassen?