Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Unterbringung von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der Stand der Erarbeitung bzw. Umsetzung von Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Unterbringung von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften, zu denen der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Stephan Mayer, in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages vom 13. Mai 2020 zu Tagesordnungspunkt 19 erklärte, dass das BMI hierbei mit einbezogen sei (bitte so genau wie möglich darstellen und dabei auch auf die Haltung und Aktivitäten der Bundesländer eingehen), und inwieweit setzt sich das BMI dafür ein, dass die Bundesländer die vom RKI ausgesprochenen Empfehlungen bei der Unterbringung von Geflüchteten tatsächlich berücksichtigen, vor dem Hintergrund, dass viele dieser Empfehlungen (nach einem mir vorliegenden Entwurf der RKIEmpfehlungen mit Stand vom 7. Mai 2020 z. B.: die frühe Erkennung und präventive getrennte Unterbringung von Risikopersonen, die Unterbringung von Einzelpersonen in Einzelzimmern oder soweit dies nicht möglich ist in Wohnungen oder Hotels, die Bildung kleiner Wohneinheiten, um Ansteckungen und längere Quarantänen für größere Gruppen zu verhindern, eine umfassende präventive Information der Untergebrachten in den jeweiligen Herkunftssprachen und ausreichende psychosoziale Betreuung, die aktive Einbeziehung von Bewohnerinnen/Bewohnern bei Quarantänen zur Vermeidung einer Re-Traumatisierung) nach einer Studie, von Gesundheitswissenschaftlern der Universität Bielefeld in der Praxis gerade nicht beachtet werden (siehe factsheet: https://pub.uni-bielefeld.de/record/2943665)?