Empfehlung der Arbeitsagenturen zur Klage vor dem Arbeitsgericht bei Kündigung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob bei den Arbeitsagenturen eine grundsätzliche Praxis oder verbindliche Verordnung existiert, die gerade gekündigten Kunden nahelegt, vorsorglich den Rechtsweg vor dem Arbeitsgericht zu beschreiten?