Empfangsvorkehrungen für Post an Versicherungen in öffentlichen Dienstgebäuden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Weise wird es den Beschäftigten des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien sowie (nach Kenntnis der Bundesregierung) der obersten Bundesbehörden ermöglicht, Post an Versicherungen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 14 und 15 auf Bundestagsdrucksache 18/115) oder andere Selbsthilfeeinrichtungen des öffentlichen Dienstes und des privatisierten Dienstleistungssektors in den Dienstgebäuden der genannten Behörden zu hinterlegen, und sind dafür in diesen Dienstgebäuden jeweils gemeinsame Empfangsvorkehrungen (z. B. zentraler Briefkasten) oder mehrere, den verschiedenen Versicherungen oder anderen Unternehmen zugewiesene Empfangsvorkehrungen vorgesehen?