Empfängerländer bzw. Endnutzer von bestimmten Gewehren aus deutscher Produktion
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewehre mit den Seriennummern 83-028638 (Gewehr G36), 96-000522, 96-000923 und 98-001085 (Leichte Maschinengewehre MG4) von Heckler & Koch GmbH sowie Seriennummer 04-01025 (Maschinengewehr) der Rheinmetall AG hinsichtlich des Empfängerlandes bzw. Endnutzers, gemäß den zu diesen Gewehren gemachten Angaben im Kriegswaffenbuch (§ 12 Absatz 2 des Gesetzes über die Kontorolle von Kriegswaffen), und welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wann die Ausfuhr dieser Waffen durch die Bundesregierung genehmigt wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3761, Antwort zu Frage 13)?