Emissionsrechtliche Regelungen in Bezug auf Lärm und Schadstoffe für Einrichtungen mit militärischem Flugbetrieb
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche emissionsrechtlichen Regelungen (nationale sowie EU-Gesetzgebung) in Bezug auf Lärm und Schadstoffe gelten für militärische Einrichtungen mit Flugbetrieb der Bundeswehr bzw. von Gaststreitkräften (wie z. B. am US-Standort Ansbach-Katterbach), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass nach mir vorliegenden Informationen eine geplante Stationierung von US-Hubschrauber-Einheiten im Osten Polens an emissionsrechtlichen Regelungen gescheitert sein soll?