Elternschutz bei Fehl- bzw. Totgeburten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann möchte die Bundesregierung initiativ werden, um die, im Sinne des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorgesehene, gesetzliche Neuregelung des Elternschutzes umzusetzen, wonach der Elternschutz bei Fehl- bzw. Totgeburten künftig nach der 20. Schwangerschaftswoche gelten soll und eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach Geburt eines Kindes eingeführt werden soll (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800), und soll diese zweiwöchige vergütete Freistellung mit der Elternzeit verrechnet werden?