Elftes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (G-SIG: 10020231)
<b>Bezug:</b> Siehe auch H03 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 7 und 9 sowie der Wehrsoldtabelle: Anhebung der Tagessätze des Wehrsoldes um 1 DM, Erhöhung der besonderen Zuwendung um 40 DM auf 310 DM, Erhöhung der Monatsbeträge des Entlassungsgeldes bei Ledigen auf 74 DM und bei Verheirateten auf 84 DM zum 1.10.1984. Die durch das Gesetz verursachten Mehrkosten betragen jährlich im Bundeswehrbereich 105,2 Mio DM und im Zivildienstbereich 22,2 Mio DM (insgesamt 127,4 Mio DM). Im laufenden Haushaltsjahr 1984 wird der Bund durch das Gesetz mit 33,3 Mio DM belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Entlassungsgeld gem.Wehrsoldgesetz/Erhöhung der Monatsbeträge des Entlassungsgeldes bei Ledigen von 70 DM auf 74 DM und bei Verheirateten von 80 DM auf 84 DM