Elftes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (G-SIG: 10020338)
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 2 und 10 sowie Einfügung der §§ 11a und 44a BKGG: Einführung eines einkommensabhängigen Kindergeldzuschlags bis zur Höhe von 46 DM monatlich pro Kind, Erhöhung der für die Minderung des Kindergelds geltenden Freibeträge, Berücksichtigung der in einem Ostblockstaat lebenden Kinder von Deutschen bei der Bemessung des Kindergelds; Neufassungsermächtigung. Es entstehen jährlich Mehrkosten für den Bund von etwa 670 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Alleinstehende Vollwaisen erhalten künftig ebenfalls ein Kindergeld, wie es für Erstkinder gewährt wird. Die dadurch entstehenden Mehrkosten belaufen sich für den Bund statt auf 670 Mio DM auf etwa 680 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kindergeld * Ostblockstaaten/Berücksichtigung der in einem Ostblockstaat lebenden Kinder von Deutschen bei der Bemessung des Kindergelds * Familienlastenausgleich/Elftes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes