Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Abschaffung des Schienenbonus zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Schienenverkehrslärm mit der nächsten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes sowie des entsprechenden Bedarfsplans für Schienenwege mit noch nicht eröffnetem Planfeststellungsverfahren;<br /> Änderung § 43 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Redaktionelle Änderungen, Ausschreiben von Abkürzungen, Verzicht auf den Korrekturwert bei allen Änderungen der Anlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes,Verwendung des Begriffs Planfeststellungsabschnitt in den Planfeststellungsunterlagen<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses:</span> Abschaffung des Schienenbonus für neue Schienenbauprojekte ab 1. Januar 2015 sowie für Straßenbahnen ab 1. Januar 2019, Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für Haupteisenbahnstrecken des Bundes ab 1. Januar 2015 sowie Mitwirkung bei Lärmaktionsplänen für Ballungsräume