Elfte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (G-SIG: 10021472)
Definition des bedingt schadstoffarmen Kraftfahrzeuges der Stufen A, B und C. Verringerung der Schadstoffemissionen im Abgas von Kraftfahrzeugen durch Einführung von unterschiedlichen Stufen von Schadstoffgrenzwerten, die in Anlage XXIV StVZO festgelegt sind