ELENA aussetzen und Datenübermittlung strikt begrenzen
Sofortige Aussetzung der Datenübermittlung im Rahmen des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) und Einbringung eines Gesetzentwurfs: Begrenzung der Datenübermittlung, Ausschluss wertender und datenschutzrechtlich bedenklicher Angaben wie z. B. Abmahnungen, Information der Betroffenen, Beteiligung des Bundesdatenschutzbeauftragten, Anhörung der Gewerkschaften, Aktualisierung und Evaluierung der Kosten