Elektronische Archivierung in der Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Für welche Sachverhalte kann nach Aussage der Bundesregierung die Wirtschaft das so genannte ersetzende Scannen einsetzen, und welche Anforderungen stellen die Finanzämter hinsichtlich des Umgangs mit elektronischen Rechnungen an die Aufbewahrung von Belegen sowohl in Papierform als auch digital?</p> <p>Welche Vorschläge zu Digitalisierung und elektronischer Aufbewahrung bzw. Archivierung von Belegen (einschließlich Vernichtung von Originalbelegen) gibt es seitens der Bundesregierung, und wann ist beabsichtigt, sie in das gesetzliche bzw. untergesetzliche Regelwerk aufzunehmen?</p>