Elektrolysekapazitäten in der Nationalen Wasserstoffstrategie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind die von der Bundesregierung in der Nationalen Wasserstoffstrategie (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/die-nationale-wasser stoffstrategie.html) genannten Elektrolyseure im Betrieb der Strom- und Gasnetzbetreiber (Maßnahme 2), für die Umstellungsprozesse in der Industrie (Maßnahme 3), als direkte Off-Shore-Produktion aus zusätzlichen Windenergie auf See Ausschreibungen (Maßnahme 4) und die 2 Gigawatt (GW) Elektrolyseleistung für die Herstellung von Kraftstoffen (Maßnahme 5) zusätzlich zu der genannten Elektrolyseleistung von 10 GW bis zum Jahr 2035, zu verstehen, und wird die Bundesregierung durch eine Ausschreibung dafür sorgen, dass die angestrebten Zubaumengen tatsächlich kommen?<br />