Einziehungen und Sicherungen von Vermögen bei Tatverdächtigen durch die Strafverfolgungsbehörden seit Juli 2017
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie oft haben nach Kenntnis der Bundesregierung Strafverfolgungsbehörden seit dem 1. Juli 2017, als die Vermögensabschöpfung inklusive vorläufiger Sicherung bei Tatverdächtigen und Dritten erleichtert wurde (zum Hintergrund und zur Lage in Berlin: www.tagesspiegel.de/berlin/ vermoegensabschoepfung-berlin-will-40-millionen- euro-von-kriminellen-einziehen/22879698.html), von diesen neuen Befugnissen Gebrauch machend Einziehungen sowie Sicherungen angeordnet und gemäß § 459g der Strafprozessordnung (StPO) vollstreckt (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen neuen Befugnissen in den §§ 73 ff. des Strafgesetzbuchs StGB), und wie unterschiedlich hohe Vermögenswerte insgesamt wurden durch diese Einziehungen sowie deren Vollstreckungen je erfasst?