Einzelmaßnahmen zur Gewährleistung der Umsetzung des Artikel 5 der Energieeffizienz-Richtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Einzelmaßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Umsetzung von Artikel 5 der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) ("Vorbildcharakter der Gebäude öffentlicher Einrichtungen") zu gewährleisten, wenn sie – wie in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5548 mitgeteilt – gemäß Absatz 6 vorgeht und "andere kosteneffiziente Maßnahmen" ergreift, um bis zum Jahr 2020 entsprechende Energieeinsparungen zu erreichen (bitte detailliert auflisten)?