Einwirkungsmöglichkeiten von Bundesinstitutionen bei dem Kreditwesengesetz unterliegenden Unternehmen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Verfügen Institutionen des Bundes über Möglichkeiten, bei Unternehmen, die dem Gesetz über das Kreditwesen unterliegen, auf eine Veräußerung/Einstellung von Beteiligungen, Geschäftsbereichen und/oder Vermögenspositionen hinzuwirken?<br /> <br /> Sollten Institutionen des Bundes über diese Möglichkeiten (siehe Frage 55) verfügen, welche Institutionen sind dies, und auf Basis welcher Rechtsnorm sind sie dazu berechtigt?</span> <span><br /> </span>