Einwände im Rahmen der Taxonomie-Verordnung der EU-Kommission
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung im Rat der EU für eine Verlängerung um zwei Monate der Frist für die Erhebung von Einwänden zum ersten delegierten Rechtsakt der EU-Kommission im Rahmen der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) gestimmt (d. h. für eine Verlängerung bis zum 8. Dezember 2021, vgl. https://ec.europa.eu/finance/docs/level-2-measures/taxonomy-regulation-delegated-act-2021-4987_en.pdf), und birgt diese Verschiebung aus Sicht der Bundesregierung das Risiko, dass manche EU-Länder die Verabschiedung aller delegierten Rechtsakte im Dezember 2021 verhindern, solange Gas und Atom nicht als nachhaltige Aktivitäten mit einbezogen werden?