Einvernehmenserklärung des BMI mit verschiedenen Landesaufnahmeprogrammen für Afghanistan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat bislang unternommen, um die Ankündigung der Bundesinnenministerin Nancy Faeser umzusetzen, "in Kürze" das Einvernehmen zu den von mehreren Bundesländern beschlossenen Landesaufnahmeanordnungen zu erklären (https://taz.de/Aufnahme-Gefluechteter-aus-Afghanistan/!5 886494/), und wie begründet es die Bundesregierung, dass gefährdete Afghaninnen und Afghanen, die bereits in Nachbar- bzw. Drittstaaten geflüchtet sind, nicht durch das am 17. Oktober 2022 angekündigte Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan berücksichtigt werden sollen (www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de/bundesaufnahmeprogramm-faq/-/2544638), obwohl sie nach meiner Kenntnis dort in aller Regel keine Bleibeperspektive haben und von der Abschiebung nach Afghanistan bedroht sind?