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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-188369

Einundzwanzigstes Strafrechtsänderungsgesetz (21.StrÄndG) (G-SIG: 10020167)

Stage rejectedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch C12 und C63 Gleiche Gesetzentwürfe wurden bereits in der 9.WP eingebracht (BT Drs. 9/2090, s.a.GESTA/9.WP/S.468; BR Drs. 382/82, s.a.GESTA/9.WP/ S.462) <br><br><b>Inhalt:</b> Bekämpfung des Rechtsextremismus durch Strafbarkeit von Leugnung oder Verharmlosung des im Dritten Reich begangenen Völkermords und der Herstellung oder Verbreitung von Gegenständen mit NS-Symbolen, Einziehung rechtsextremistischer Schriften auch nach Eintritt der Verfolgungsverjährung; Änderung der §§ 76a, 78, 86a und 140 StGB sowie der §§ 27 und 31 OWiG, Neufassungsermächtigung, Sonderregelung für die Anwendung des § 86a StGB in Berlin. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Berlin, Land/Sonderregelung für die Anwendung des § 86a StGB in Berlin * Einziehung im Strafverfahren/Einziehung rechtsextremistischer Schriften auch nach Eintritt der Verfolgungsverjährung * Nationalsozialismus * Nationalsozialistisches Verbrechen * OWiG/Änderung der §§ 27 und 31 OWiG, Einziehung rechtsextremistischer Schriften auch nach Eintritt der Verfolgungsverjährung * Propaganda * Rechtsextremismus * Schriftgut/Einziehung rechtsextremistischer Schriften auch nach Eintritt der Verfolgungsverjährung * Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 76a, 78, 86a und 140 StGB betr. Bekämpfung des Rechtsextremismus * Verjährung/Einziehung rechtsextremistischer Schriften auch nach Eintritt der Verfolgungsverjährung * Völkermord/Strafbarkeit der Leugnung oder Verharmlosung des im Dritten Reich begangenen Völkermords