Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (21.StrÄndG) (G-SIG: 09020151)
<strong>Bezug:</strong> Im BR zusammengeführt mit Länderantrag von Niedersachsen C28 (BR-Drs 47/82) u.d.T. "Entwurf eines ...Strafrechtsänderungsgesetzes (...StrÄndG)", Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung des §78c Abs. 3 Satz 2 StGB: Verlängerung der Fristen für den Eintritt der absoluten Verfolgungsverjährung, insbesondere zur Erleichterung der Strafverfolgung in Wirtschaftsstrafsachen. Der Umfang der möglicherweise entstehenden Kosten läßt sich nicht angeben.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Verjährung * Strafverfolgung * Wirtschaftskriminalität * Strafgesetzbuch