Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Umsetzung der Entscheidung des BVerfG zum aktiven Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher durch Präzisierung der zusätzlichen Anforderungen: Vorgaben betr. Mindestaufenthalt sowie sonstige persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den deutschen politischen Verhältnissen;<br /> Änderung § 12 Bundeswahlgesetz<br /> <br /> Bezug: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2012 zur Nichtigkeit der bisherigen Regelungen zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher (2 BvC 1/11 und 2/11)<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Im Hinblick auf die demographische Entwicklung Aufteilung der bisherigen Altersgruppe "über 60" in der repräsentativen Wahlstatistik in die Gruppen "60 bis 69" und "über 70" durch Zulassung einer weiteren Geburtsjahresgruppe;<br /> Zusätzliche Änderung § 4 Wahlstatistikgesetz