Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (21. RSA-ÄndV)
Regelungen zur Erleichterung der Datenmeldungen miteinander vereinigter Krankenkassen, Abgleich der Datenmeldungen von Krankenkassen mit Arbeitgebermeldungen; Berücksichtigung der Krankenkassenausgaben für Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1)