Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (G-SIG: 12021622)
Umsetzung von EG-Richtlinien in nationales Recht. Verbot einer Anzahl von Stoffen, Aufhebung von vorläufigen Zulassungen bzw. deren Verlängerung über den 31. Dezember 1992 hinaus