Einundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (G-SIG: 14021301)
Endgültige Feststellung der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der 11 alten Bundesländer im Rechnungsjahr 1998
Endgültige Feststellung der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der 11 alten Bundesländer im Rechnungsjahr 1998