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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-273433

Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ins Transparenzregister als Voraussetzung zur Beantragung von Corona-Unterstützungsleistungen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum sind die wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Corona-Unterstützungsleistungen beantragen will, zur Eintragung ins Transparenzregister im Sinne von § 20 des Geldwäschegesetzes (GwG) oder ein Register nach § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG verpflichtet (vgl. www.ueberbrueckungshilfe-unternehme n.de/UBH/Redaktion/DE/Downloads/anlage-vollzugshinweise.pdf?__blob=publicationFile&v=3), und welche Daten oder Schätzungen hat die Bundesregierung über den mit dieser Eintragungspflicht entstehenden Aufwand für registerführende Stellen und Antragsteller?