Eintragung einer Einreiseverweigerung für Mitglieder der Musikgruppe "Grup Yorum" in das Schengener Informationssystem SIS II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Details kann die Bundesregierung zum Zustandekommen einer Eintragung zur Einreiseverweigerung von elf Mitgliedern der türkischen Musikgruppe "Grup Yorum", der eine Nähe zur verbotenen Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) unterstellt wird, in das Schengener Informationssystem SIS II mitteilen, womit nach Medienberichten (junge Welt vom 3. November 2015) das deutsche Konsulat die Verweigerung von Visaerteilungen für einen Auftritt auf dem Konzert "Eine Stimme und ein Herz gegen Rassismus" in Oberhausen begründete, obgleich die Musiker erst im Sommer ohne Probleme bei der Einreise in Europa touren konnten (bitte die für die Eintragung im SIS II verantwortliche Regierung und die angegebenen Gründe mitteilen), und im Rahmen welcher bilateraler oder internationaler Zusammenarbeitsformen haben sich deutsche und türkische Sicherheitsbehörden im Jahr 2015 über konkrete operative Maßnahmen gegenüber der DHKP-C und der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ausgetauscht?