Eintrag der Grundstücke der DITIB in das Grundbuch
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen ist die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB), Köln (und nicht etwa der jeweilige Ortsverein der DITIB) nach Kenntnis der Bundesregierung als Eigentümerin der Grundstücke, auf denen die DITIB Moscheen und andere Einrichtungen betreibt, in das Grundbuch eingetragen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen (u. a. bei der Förderung von DITIB-Strukturen bei Integrations- & Deradikalisierungsprogrammen) zieht die Bundesregierung daraus, dass nach mir vorliegenden Informationen dies in einigen Fällen so ist und die Imame von der Diyanet entsandt werden (vgl. wdr vom 26. Januar 2017)?