Einstufung von Verlusten aus dem Verfall von Optionen als negative Einnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Auffassung auch unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung zu, dass Verluste aus dem Verfall von Optionen als negative Einnahmen und nicht als Werbungskosten zu erfassen sind, und inwieweit sind nach Ansicht der Bundesregierung Verluste aus dem Ausfall eines Darlehens im System der Abgeltungsteuer steuermindernd zu berücksichtigen, auch vor dem Hintergrund, dass bis zu dem endgültigen Ausfall eines Darlehens, z. B. durch Insolvenz, die Forderung noch mit Verlust veräußert werden könnte (bitte begründen)?