Einstufung von überlagerten Lebensmitteln als Bioabfall
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt der Inhalt von überlagerten, verpackten Lebensmitteln aus dem Lebensmitteleinzelhandel nach Auffassung der Bundesregierung als Bioabfall nach der Gewerbeverordnung bzw. dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, so dass dieser getrennt von der Verpackung gesammelt oder für die Wiederverwertung vorbereitet werden muss, und hält die Bundesregierung es für sinnvoll, überlagerte Lebensmittel von ihrer Verpackung zu trennen, bevor sie etwa zur Vergärung in Biogasanlagen eingesetzt werden, um Einträge von Plastikpartikeln in die Umwelt zu verhindern, wie es offenbar in einer Schleswiger Kläranlage vorgekommen ist (www.spiegel.de/wissenschaft/natur/schlei-mysterioese-verschmutzung-mit-kunststoffabfällen-a-1198325.html)?