Einstufung von Tallowamin-Ersatzstoffen als Synergisten in Pestizidformulierungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, warum Tallowamin-Ersatzstoffe (z. B. Nitroryl) genauso wie die mittlerweile weitgehend verbotenen POE-Tallowamine in der EU lediglich als Netzmittel/Beistoffe und nicht als Synergisten in Pestizidformulierungen eingestuft sind, obwohl sie die Wirkung des aktiven Wirkstoffs Glyphosat verstärken, indem sie die Blattoberfläche durchlässig machen, und was wären die Konsequenzen einer Einstufung der Tallowamin-Ersatzstoffe als Synergisten?