Einstufung von Südafrika als Virusvariantengebiet
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die Einstufung von Südafrika als Virusvariantengebiet, wodurch im Regelfall keine Einreise unverheirateter, nicht eingetragener binationaler Lebenspartner gestattet ist, wenn diese keinen gemeinsamen Haushalt nachweisen können (www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/reisebeschraenkungen-grenzkontrollen/II-reisebeschraenkungen-uer-einreise-aus-virusvarianten-gebieten/welche-ausnahmen-vom-befoerderungsverbot-und-den-einreisebeschraenkungen-aus-virusvarianten-gebieten-gibt-es.html;jsessionid=C503A265876AEECD2CC6F6C82FD29E8F.2_cid373), vor dem Hintergrund, dass die Gesamtzahl der Beta-Varianten-Fälle innerhalb der letzten vier Wochen in Südafrika bei 5,2 Prozent lag (www.gisaid.org/hcov19-variants/), während andere Länder wie Spanien (7,2 Prozent), Neuseeland (15 Prozent) oder Réunion (30 Prozent) bei einer höheren Verbreitung der Beta-Variante im gleichen Zeitraum derzeit vom RKI nicht als Virusvariantengebiet eingestuft sind (www.rki.de/D E/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risi kogebiete_neu.html) und die Delta-Variante in Südafrika bei 77,2 Prozent liegt, während das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland mit 99,1 Prozent Verbreitung nach Angaben des Robert Koch-Instituts vom 16. Juli 2021 nur als Hochinzidenzgebiet eingestuft ist (ebd.), und wie begründet die Bundesregierung, dass für die Einreise unverheirateter, nicht eingetragener binationaler Lebenspartner aus Südafrika und anderen Virusvariantengebieten ein PCR-Test und Quarantäne nicht ausreichend sind, obwohl mit diesen milderen Maßnahmen nach meiner Auffassung die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in Grundrechte wie Schutz der Familie usw. weit besser gewährleistet wäre als mit einem weitgehenden Einreiseverbot?