Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Georgien und Moldau nicht mehr als sichere Herkunftsstaaten einzustufen sind, nachdem der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 4. Oktober 2024 in der Rechtssache C-406/22 entschieden hat, dass die Kriterien für die Bestimmung eines Drittstaats als eines sicheren Herkunftsstaats in seinem gesamten Hoheitsgebiet erfüllt sein müssen (der Kläger war moldauischer Staatsangehöriger aus dem russisch besetzten Transnistrien, auch Teile Georgiens sind von Russland besetzt; bitte ausführlich in Auseinandersetzung mit dem genannten Urteil begründen), und wird die Bundesregierung jedenfalls die Einstufung Georgiens als sicheren Herkunftsstaat zurücknehmen, nachdem aus ihrer Sicht ein im September 2024 verabschiedetes "Gesetzespaket gezielt LGBTIQ-Menschen [diskriminiert] und […] die individuellen Bürgerrechte" einschränkt (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 36 der Abgeordneten Canan Bayram, Plenarprotokoll 20/190, S. 24775), was nach meiner Einschätzung der Einstufung als sicherem Herkunftsstaat klar widerspricht (bitte begründen), auch vor dem Hintergrund, dass die die Bundesregierung tragenden Fraktionen in einem Antrag auf Bundestagsdrucksache 20/13222 unter anderem feststellen, dass das jüngst verabschiedete georgische Transparenzgesetz "unvereinbar mit den zentralen Werten und demokratischen Prinzipien der EU" ist, dass es "Einschüchterungen, Drohungen und Übergriffe auf Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, Journalistinnen und Journalisten, die LGBTQIA+-Gemeinschaft sowie oppositionelle Politikerinnen und Politiker" gibt und dass "der Druck, der auf Staatsbedienstete ausgeübt wird, […] gegen demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien" verstößt?