Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung ihr Vorhaben, die Staaten Bosnien und Herzegowina, Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik (EJR) Mazedonien als "sichere Herkunftsstaaten" einzustufen, vor dem Hintergrund der vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO; "Asylum Applicants from the Western Balkans", www.ecoi.net/file_upload/90_1385373113_easo-2013-11-western-balkans.pdf) und vom Menschenrechtskommissar des Europarates ("The right to leave a country", www.coe.int/t/commissioner/source/prems/prems150813_GBR_1700_TheRightToLeaveACountry_web.pdf) kürzlich dokumentierten Fluchtursachen (insbesondere für Roma)?