Einstufung von bestimmten Binnenwasserstraßenabschnitten als Risikostrecken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU)2017/2397 bei rund 75 Prozent der bislang streckenpatentpflichtigen Flussabschnitte auf die Ausweisung von Binnenwasserstraßenabschnitten mit besonderen Risiken zu verzichten und diese somit nicht als Risikostrecken zu betrachten (Stellungnahme "Umsetzung der Richtlinie (EU)2017/2397 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt – Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken" des Bundesverbandes der Selbständigen Abteilung Binnenschifffahrt e. V.)?