Einstufung von Abschlussprüfern bei der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund eines gescheiterten Whistleblowings bei der Wirecard AG (Quelle: www.manager-magazin.de/unternehmen/banken/wirecard-wirtschaftspruefer-ey-wurde-schon-2016-intern-vor-betrug-gewarnt-a-e35c9db3-c1b2-4bb8-8264-b7f504dcb7c3), Abschlussprüfer im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, als interne Meldekanäle im Sinne des Artikels 8 dieser Richtlinie zu definieren, und wenn nein, warum nicht?