Einstufung und Befristung von Verschlusssachen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Maßgaben und in welchen zeitlichen Abständen erfolgt innerhalb der Bundesregierung die Überprüfung der Schutzbedürftigkeit der von ihr herausgegebenen Verschlusssachen, damit der Geheimhaltungsgrad bei veränderter Schutzbedürftigkeit entsprechend herauf- oder herabgesetzt bzw. bei entfallener Schutzbedürftigkeit die Einstufung vollständig aufgehoben werden kann?