Einstufung eines Ereignisses als Naturkatastrophe mit nationalem Ausmaß
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ab welcher Schadenshöhe liegt vor dem Hintergrund des schriftlichen Berichtes der Bundesregierung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages vom 30. November 2023, in dem die Bundesregierung auf Basis ihr vorliegender Schadensschätzungen zur schweren Sturmflut an der deutschen Ostseeküste vom 20./21. Oktober nicht von Schäden im nationalen Ausmaß ausgeht, für die Bundesregierung eine Naturkatastrophe mit nationalem Ausmaß vor, und anhand welcher Kriterien wird bestimmt, ob ein Bundesland mit der Bewältigung einer Naturkatastrophe finanziell überfordert ist?